In Deutschland ist die Angabe der Käuferadresse auf einer Rechnung gemäß GoBD und Steuervorschriften obligatorisch.
In Deutschland ist die Angabe der Käuferadresse auf einer Rechnung gemäß GoBD und Steuervorschriften obligatorisch.
Diese Regel stellt sicher, dass die Finanzbehörden den Rechnungsempfänger identifizieren und das Geschäft überprüfen können. Fehlende Käuferadressinformationen können zu abgelehnten Rechnungen bei Steuerprüfungen führen.
Fügen Sie die vollständige Käuferadresse mit Straße, Postleitzahl, Stadt und Land zur Rechnung hinzu.
<cac:AccountingCustomerParty>
<cac:Party>
<cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Musterstraße 123</cbc:StreetName>
<cbc:CityName>Musterstadt</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>12345</cbc:PostalZone>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>
</cac:Party>
</cac:AccountingCustomerParty>
<cac:AccountingCustomerParty>
<cac:Party>
<!-- Missing PostalAddress element -->
</cac:Party>
</cac:AccountingCustomerParty>
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