Codierte Bezeichnung einer Umsatzsteuerkategorie. Der Umsatzsteuerkategorie-Code muss aus der UN/CEFACT-Codeliste UNCL5305 stammen und bestimmt, wie die Umsatzsteuer auf die Rechnungsposition oder Zuschläge/Nachlässe auf Dokumentebene angewendet wird. Dieses Feld ist entscheidend für die automatisierte Umsatzsteuerverarbeitung, Compliance-Überprüfung und grenzüberschreitende Transaktionsabwicklung.
Essential for VAT compliance across EU member states. Enables automated processing of invoices by financial systems, ensures correct VAT treatment for cross-border transactions, supports reverse charge mechanisms, and facilitates VAT return preparation. Critical for e-invoicing platforms, ERP systems, and tax automation tools.
Mandatory when VAT breakdown is provided according to EN 16931-1. Must comply with EU VAT Directive requirements and national VAT regulations. Essential for compliance with German VAT law (UStG) and automated tax processing in PEPPOL and XRechnung environments.
/Invoice/cac:TaxTotal/cac:TaxSubtotal/cac:TaxCategory/cbc:ID
/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:ApplicableTradeTax/ram:CategoryCode
S
Z
E
AE
K
G
O
L
M
19
✗ Ungültig0
✗ UngültigVAT
✗ Ungültigstandard
✗ Ungültigexempt
✗ Ungültig7%
✗ UngültigDE
✗ Ungültig
✗ UngültigGültige Codes aus UNCL5305: S (Normalsatz - 19% in Deutschland), Z (Nullsatz), E (Steuerbefreit), AE (Umsatzsteuer-Umkehrung der Steuerschuldnerschaft), K (Umsatzsteuerbefreit für innergemeinschaftliche EWR-Lieferungen), G (Steuerfreie Ausfuhr), O (Leistungen außerhalb des Steuerbereichs), L (Allgemeine indirekte Steuer Kanarische Inseln), M (Steuer für Ceuta und Melilla). Jeder Code bestimmt eine spezifische Umsatzsteuerbehandlung.
In Deutschland verwenden sowohl 19% (Normalsatz) als auch 7% (ermäßigter Satz) den Code "S" in BT-118. Der tatsächliche Satz wird in BT-119 (Umsatzsteuerkategorie-Satz) angegeben. Also BT-118="S" mit BT-119="19,00" für den Normalsatz oder BT-118="S" mit BT-119="7,00" für den ermäßigten Satz. Der Code zeigt die Art der Umsatzsteuerbehandlung an, während BT-119 den genauen Prozentsatz spezifiziert.
Verwenden Sie "AE" für Reverse-Charge-Szenarien, bei denen der Käufer (nicht Verkäufer) für die Umsatzsteuerzahlung verantwortlich ist. Häufige Fälle: B2B-grenzüberschreitende EU-Transaktionen, Bauleistungen in Deutschland (§13b UStG), bestimmte freiberufliche Dienstleistungen, Schrottmetallhandel und Telekommunikationsdienste. Bei Verwendung von "AE" zeigt BT-119 (Umsatzsteuersatz) typischerweise den Normalsatz (19% in Deutschland), aber BT-117 (Umsatzsteuerbetrag) ist 0,00.
Wichtige Validierungsregeln: BR-S-08 (Konsistenz der Normalsatzberechnung), BR-E-01 (Validierung steuerbefreiter Umsatzsteueraufschlüsselung), BR-AE-01 (Reverse-Charge-Validierung), BR-IC-01 (Innergemeinschaftliche Validierung), BR-CL-23 (Codelisten-Compliance). Der Code muss mit der in BT-119 (Satz) und BT-117 (Betrag) beschriebenen Umsatzsteuerbehandlung übereinstimmen. Das System validiert, dass Code-Kombinationen rechtlich gültig sind.
Für umsatzsteuerbefreite Transaktionen verwenden Sie Code "E". Setzen Sie BT-119 (Umsatzsteuersatz) auf 0,00 und BT-117 (Umsatzsteuerbetrag) auf 0,00. Häufige Befreiungsfälle in Deutschland: medizinische Leistungen, Bildungsdienstleistungen, Versicherungen, Bankdienstleistungen, Postdienste und bestimmte kulturelle Aktivitäten. Fügen Sie den Grund für die Befreiung in Rechnungsnotizen hinzu, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Code "Z" (Nullsatz) gilt für Waren/Dienstleistungen, die steuerpflichtig sind, aber mit 0%-Satz (wie Exporte außerhalb der EU). Code "E" (Befreit) gilt für Transaktionen, die vollständig außerhalb des Umsatzsteuerbereichs liegen (wie Bankdienstleistungen). Bei "Z" gelten Umsatzsteuerregistrierungs- und Dokumentationsanforderungen; bei "E" unterliegt die Transaktion überhaupt nicht dem Umsatzsteuersystem. Beide ergeben 0,00 Umsatzsteuerbetrag, haben aber unterschiedliche rechtliche Auswirkungen.
Erstellen Sie separate Umsatzsteueraufschlüsselungen (BG-23) für jede Satz-/Kategorie-Kombination. Zum Beispiel: eine Aufschlüsselung mit BT-118="S" und BT-119="19,00" für Normalsatz-Artikel, eine andere mit BT-118="S" und BT-119="7,00" für ermäßigte Satz-Artikel. Jede Aufschlüsselung muss ihre eigenen BT-116 (Steuerbemessungsgrundlage), BT-117 (Steuerbetrag), BT-118 (Kategoriecode) und BT-119 (Satz) haben. Die Summe aller BT-117-Werte entspricht BT-110 (Gesamtumsatzsteuer).
Häufige Fehler: 1) Verwendung ungültiger Codes, die nicht in UNCL5305 enthalten sind, 2) Nicht übereinstimmende Code-Satz-Kombinationen (z.B. "E" mit Nicht-Null-Satz), 3) Fehlender Umsatzsteuerbefreiungsgrund für "E"-Codes, 4) Falsche Reverse-Charge-Einrichtung mit "AE", 5) Mehrere "E"-Aufschlüsselungen, wenn nur eine erlaubt ist, 6) Verwendung numerischer Werte anstelle von Buchstabencodes, 7) Falscher Code für grenzüberschreitende Szenarien. Validieren Sie immer gegen EN16931-Geschäftsregeln.
Unser KI-gestützter Rechnungskonverter verarbeitet automatisch alle XRechnung-Anforderungen, einschließlich korrekter Feldvalidierung.