Referenz
Markdown-ExportBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentebene
Umsatzsteuersatz für den Zuschlag auf Dokumentebene.
Kurzantwort
Umsatzsteuersatz für den Zuschlag auf Dokumentebene.
Nachlässe und Zuschläge
Rabatte, Zuschläge und die dazugehörigen steuerlichen Angaben auf Dokumentebene.
Einfach erklärt
Umsatzsteuersatz für den Zuschlag auf Dokumentebene.
Umsatzsteuersatz für den Zuschlag auf Dokumentebene.
Nachlässe auf Dokumentebene mindern den Rechnungsgesamtbetrag; Zuschläge erhöhen ihn. ChargeIndicator wählt in UBL/CII die Interpretation als BG-20-Nachlass oder BG-21-Zuschlag.
Was Sie hier meistens eintragen
Decimal percentage
Typische gültige Werte sind: 19.00, 7.00, 0.00
Erforderlich, wenn für die Umsatzsteuerkategorie des Zuschlags anwendbar.
Was oft schiefgeht
Vermeiden Sie Werte wie: -19.00, 19%
Relevante Regelcodes: BR-37
Beispiele im Zusammenhang
Nachlässe auf Dokumentebene mindern den Rechnungsgesamtbetrag; Zuschläge erhöhen ihn. ChargeIndicator wählt in UBL/CII die Interpretation als BG-20-Nachlass oder BG-21-Zuschlag.
Erforderlich, wenn für die Umsatzsteuerkategorie des Zuschlags anwendbar.
Gültige Beispiele
- 19.00
- 7.00
- 0.00
Ungültige Beispiele
- -19.00
- 19%
XML-Zuordnung und Feldfakten
Öffnen Sie die technische Referenz nur dann, wenn Sie XML-Pfade, Validator-Regelcodes, formale Rechtsbezüge oder formatspezifische Mappings brauchen.
Feld-ID:
BT-103
Datentyp:
percentage
Kardinalität:
0..1
Anforderung:
Optional
Seit Version:
Optional
XML Implementierung
/Invoice/cac:AllowanceCharge/cac:TaxCategory/cbc:Percent/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge/ram:CategoryTradeTax/ram:RateApplicablePercentValidierungsregeln
BR-37
BR-37
Warum der Standard dieses Feld beachtet
Geschäftlicher Kontext
Nachlässe auf Dokumentebene mindern den Rechnungsgesamtbetrag; Zuschläge erhöhen ihn. ChargeIndicator wählt in UBL/CII die Interpretation als BG-20-Nachlass oder BG-21-Zuschlag.
Rechtliche Anforderung
Erforderlich, wenn für die Umsatzsteuerkategorie des Zuschlags anwendbar.