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DeutschlandB2G

PDF in XRechnung umwandeln – validiert nach EN 16931

Ohne Konto hochladen und Daten prüfen; für den Download melden Sie sich an. Abo ab 10 €/Monat bei jährlicher Zahlung oder 5 € pro Konvertierung ohne Abo, zzgl. Steuern.

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Keine Rechnung zur Hand?

Aktualisiert 31. Aug. 2026 · Wir erzeugen XRechnung 3.0.2 · ZUGFeRD 2.5 · Factur-X 1.09

Welche Engines prüfen

Dieselben Versionen wie im Validator, keine allgemeine „EN-16931-compliant“-Formel.

Weiter wird aktiv, sobald eine Rechnung hochgeladen ist.

PDF ist noch keine XRechnung

Eine PDF zeigt eine Rechnung, enthält aber keine strukturierten Daten. Eine XRechnung ist eine XML-Datei nach EN 16931 und den deutschen Zusatzregeln (BR-DE), in UBL- oder CII-Syntax. Die Rechnungseingangsplattformen öffentlicher Auftraggeber verarbeiten diese XML; eine PDF ist dort höchstens Anlage. Für Rechnungen an den Bund nennt § 4 E-Rech-V den Standard XRechnung und lässt andere Formate nach EN 16931 zu.

Im inländischen B2B-Bereich gilt dasselbe Prinzip. Seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931; eine PDF ist eine „sonstige Rechnung“. Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen bleiben bis 31. Dezember 2026 zulässig, für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis 31. Dezember 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 1. Januar 2028 alle übrigen. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen, die im Inland ansässig sind. Nicht im Inland ansässige Unternehmer brauchen eine E-Rechnung nach EN 16931 nur, wenn der Kunde oder der öffentliche Auftraggeber sie verlangt.

Wann PDF zu XRechnung passt – und wann nicht

Passt, wenn …

  • Ihr ERP oder Rechnungsprogramm noch PDF erzeugt und der Empfänger XRechnung verlangt.
  • Sie mit einer Behörde abrechnen und die Leitweg-ID des Auftraggebers kennen.
  • Sie KoSIT- und BR-DE-Fehler vor dem Portal-Upload finden wollen, nicht erst nach einer Ablehnung.
  • Sie nur gelegentlich XRechnungen ausstellen und dafür kein ERP-Projekt starten wollen.

Passt nicht, wenn …

  • Sie eine erhaltene PDF-Rechnung archivieren wollen. Eine XML, die Sie selbst daraus erzeugen, ist keine vom Lieferanten ausgestellte E-Rechnung.
  • Ihr Kunde eine lesbare Rechnung mit eingebetteten Daten möchte. Dann ist PDF zu ZUGFeRD der richtige Weg.

Was Sie erhalten

  • XML nach XRechnung 3.0.2, wahlweise in UBL oder CII. Die Syntax wählen Sie im Prüfschritt.
  • Die Spezifikationskennung (BT-24) urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0, automatisch gesetzt.
  • Die Prozesskennung (BT-23) urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0. Sie ist eine reine Formatangabe und bedeutet keinen Versand über Peppol.
  • Prüfung vor dem Download mit dem KoSIT-Validator 1.6.3 und der XRechnung-Konfiguration 3.0.2: EN-16931- und BR-DE-Regeln. Befunde nennen die Regel-ID und das betroffene Feld. Fehler blockieren den Download; Warnungen bleiben im Prüfbericht aufgeführt.
  • Pflichtangaben im Blick: Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID (BT-10), Verkäuferkontakt (BT-41 bis BT-43), elektronische Adressen (BT-34, BT-49), Zahlungsinformationen (BG-16).
  • Ausgangsdateien: PDF, DOCX oder TXT bis 20 MB.

So funktioniert es

  1. 1

    Rechnung hochladen

    PDF, DOCX oder TXT bis 20 MB. Ohne Konto sind bis zu 6 PDF-Seiten pro Upload möglich.

  2. 2

    Extraktion prüfen

    Prüfen Sie jedes erkannte Feld und korrigieren Sie es bei Bedarf. Wählen Sie UBL oder CII.

  3. 3

    Validieren und an der Quelle korrigieren

    Der KoSIT-Validator zeigt Fehler mit Regel-ID. Beheben Sie wiederkehrende Fehler wie fehlende Kontaktdaten auch in Ihren Stammdaten, damit die nächste Rechnung stimmt.

  4. 4

    Herunterladen und einreichen

    Melden Sie sich an, laden Sie die XML herunter und reichen Sie sie über den Kanal ein, den der Empfänger nennt, zum Beispiel ein Rechnungsportal oder Peppol.

Schlechte Scans, handschriftliche Ergänzungen und steuerliche Sonderfälle wie Reverse Charge brauchen immer eine sorgfältige menschliche Prüfung.

Prüfen Sie Ihre Rechnung, bevor Sie zahlen

Abos ab 10 €/Monat zzgl. Steuern bei jährlicher Zahlung. Oder ohne Abo: 5 € pro Konvertierung (zzgl. Steuern). Inklusive 3-tägiger kostenloser Testphase beim ersten Abo.

Typische Fehler vor dem Einreichen

FehlerRegelAbhilfe
Leitweg-ID fehltBR-DE-15 (BT-10)Erfragen Sie die Leitweg-ID beim Auftraggeber. Wir prüfen, ob sie vorhanden ist, nicht ob sie zum Empfänger passt. Den Aufbau erklärt der Leitweg-ID-Leitfaden.
Verkäuferkontakt unvollständigBR-DE-2, BR-DE-5 bis BR-DE-7 (BT-41 bis BT-43)Name, Telefon und E-Mail der Kontaktstelle angeben.
Steuerkennung des Verkäufers fehltBR-DE-16 (BT-31, BT-32, BG-11)USt-IdNr. oder Steuernummer angeben, wenn andere Steuerkategorien als O (nicht steuerbar) vorkommen; alternativ einen Steuervertreter des Verkäufers (BG-11).
Summen passen nichtBR-CO-10 bis BR-CO-16Positionssummen, Nachlässe, Zuschläge und Steuerbeträge nachrechnen; Rundungsdifferenzen im Ausgangsbeleg beheben.
Zahlungsinformationen fehlenBR-DE-1 (BG-16)Zahlungsart und Bankverbindung angeben.
Falsche SpezifikationskennungBR-DE-21 (BT-24)Kennungen aus XRechnung 2.x sind veraltet, die Peppol-BIS-Kennung bezeichnet eine andere Spezifikation. Wir setzen die XRechnung-3.0-Kennung automatisch; XML aus anderen Quellen prüfen Sie im XRechnung-Validator.

Konvertierung ist nicht die ganze Compliance

  • Versand: Wir erzeugen und prüfen die XRechnung. Wir versenden sie nicht. Reichen Sie sie über den Kanal ein, den der Auftraggeber nennt, zum Beispiel die OZG-RE (unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und mehrere Länder) und andere Landes- oder Kommunalportale oder Peppol; für Peppol brauchen Sie einen Access Point. Die frühere ZRE ist abgeschaltet: Seit 19. September 2025 nimmt sie keine Rechnungen mehr an, Ende 2025 wurde sie vollständig eingestellt.
  • Inhalt: Eine bestandene Validierung prüft Struktur und Geschäftsregeln. Ob Leistung, Menge, Preis und Steuersatz sachlich stimmen, prüft sie nicht.
  • Archiv: Die XML ist die Rechnung. Bewahren Sie sie unverändert und maschinell auswertbar auf (GoBD). Wir führen kein Rechnungsarchiv für Sie.
  • Steuern: Wir geben keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle wie Reverse Charge, Kleinunternehmerregelung oder Gutschriften mit Ihrer Steuerberatung.

Für wen das passt

  • Lieferanten von Bund, Ländern und Kommunen mit einzelnen Rechnungen im Monat
  • Buchhaltungen und Büroservices, die Rechnungen aus PDF oder Word aufbereiten
  • Unternehmen, deren ERP noch keine XRechnung ausgibt
  • Automatisierung: Für Rechnungen per API oder E-Mail-Import gibt es Enterprise für 35 €/Monat bei jährlicher Zahlung (420 €/Jahr) oder 50 € bei monatlicher Abrechnung, mit 100 Konvertierungen pro Kalendermonat; Preise zzgl. Steuern.

Ihre nächste Rechnung als XRechnung

Laden Sie die Rechnung hoch, prüfen Sie die Daten und laden Sie die validierte XML herunter.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer XRechnung?

Eine PDF zeigt die Rechnung für Menschen. Eine XRechnung ist eine XML-Datei nach EN 16931 und den BR-DE-Regeln, die Software ohne Abtippen verarbeitet. Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel XRechnung; eine PDF genügt dort nicht. Im inländischen B2B-Bereich ist eine PDF seit 2025 eine sonstige Rechnung und keine E-Rechnung.

UBL oder CII – welche Syntax soll ich wählen?

Beide sind gültige XRechnung-Syntaxen mit denselben Inhalten. Nehmen Sie die Syntax, die Ihr Empfänger nennt. Ohne Vorgabe ist UBL eine gute Wahl: Sie ist bei uns voreingestellt und wird auch für Peppol genutzt. Sie wählen die Syntax im Prüfschritt.

Senden Sie die XRechnung an die Behörde?

Nein. Wir erzeugen und prüfen die Datei, den Versand übernehmen Sie. Nutzen Sie den Kanal, den der Auftraggeber nennt, zum Beispiel die OZG-RE (unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und mehrere Länder) und andere Landes- oder Kommunalportale oder Peppol über Ihren Access Point.

Brauche ich ein Abo?

Nein, ein Abo ist optional: Sie können jede Konvertierung einzeln bezahlen. Inklusive 3-tägiger kostenloser Testphase beim ersten Abo. Sie zahlen erst beim Download. Scheitert eine bezahlte Einzelkonvertierung an einem technischen Fehler, den unser Support nicht beheben kann, erstatten wir sie auf Anfrage (Geld-zurück-Garantie).

Was passiert, wenn Daten falsch erkannt werden?

Sie prüfen und korrigieren jedes erkannte Feld, bevor Sie zahlen. Fehler aus der KoSIT-Validierung blockieren den Download der XML; Warnungen bleiben im Prüfbericht aufgeführt. Eine Erstattung gibt es auf Anfrage nur, wenn die Konvertierung an einem technischen Fehler scheitert, den unser Support nicht beheben kann; inhaltliche Korrekturen machen Sie im Prüfschritt.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Verlangt ein Kunde trotzdem eine E-Rechnung, können Sie sie hier erstellen.

Ist eine bestandene Validierung eine rechtliche Garantie?

Nein. Der KoSIT-Validator bestätigt, dass Struktur und Geschäftsregeln erfüllt sind. Er prüft nicht, ob Leistung, Beträge und Steuersatz sachlich richtig sind, und ersetzt keine Steuerberatung. Ein Empfänger kann zusätzliche Vorgaben haben.

Prüfen Sie die Leitweg-ID?

Wir prüfen, ob eine Käuferreferenz (BT-10) vorhanden ist, wie es BR-DE-15 verlangt. Ob die Leitweg-ID richtig aufgebaut ist und zum Auftraggeber gehört, prüfen wir nicht. Die richtige ID nennt Ihnen der Auftraggeber; den Aufbau erklärt unser Leitweg-ID-Leitfaden.

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