
XRechnung-Pflichtfelder: praktische Prüfliste
Offizielle Quellen
Nutzen Sie diese Quellen, um Fristen, Formate und offizielle Regeländerungen zu prüfen.
Passendes technisches Wiki
Erkunden Sie detaillierte Entwickler-Dokumentationen und regulatorische Leitfäden passend zu diesem Artikel.
XRechnung Business Terms und Groups (BT und BG) mit Anforderungen, Validierungsregeln und Beispielen.
Wie XRechnung EN 16931 in Deutschland umsetzt: XML-Syntax, Validierung, Käuferreferenz und Übertragungsweg.
Erforderliche Verkäufer-, Käufer-, Rechnungs-, Währungs- und Positionsdaten.
XRechnung verbindet das europäische Rechnungsmodell EN 16931 mit deutschen Regeln. Ein Feld kann im europäischen Modell optional und in XRechnung trotzdem erforderlich sein. Der aktuelle Validator-Bericht ist die abschließende Prüfung.
Grunddaten zu Dokument und Parteien
- Rechnung: Rechnungsnummer (BT-1), Ausstellungsdatum (BT-2), Typcode (BT-3), Währung (BT-5) und Spezifikationskennung (BT-24).
- Verkäufer und Käufer: rechtliche Namen, Postanschriften, Ländercodes und die für den Vorgang erforderlichen Kennungen.
- Positionen und Summen: Bezeichnungen, Mengen, Einheiten, Preise, Umsatzsteuerkategorien, Steuersätze, Positionssummen, Steuersummen und Zahlbetrag.
Adressfelder: BT-35 nicht zum Pflichtfeld machen
BT-35 ist optional: Das Feld ist die erste Adresszeile des Verkäufers. Lehnen Sie eine sonst vollständige Anschrift nicht nur wegen eines leeren BT-35 ab. BR-DE-3 verlangt den Ort des Verkäufers (BT-37), BR-DE-4 die Postleitzahl (BT-38). Der Ländercode steht in BT-40.
Der Verkäuferkontakt ist erforderlich
BR-DE-2 verlangt den VERKÄUFERKONTAKT (BG-6). BR-DE-5 verlangt die Kontaktstelle des Verkäufers (BT-41). BR-DE-6 verlangt die Telefonnummer (BT-42). BR-DE-7 verlangt die E-Mail-Adresse (BT-43). Verwenden Sie einen betreuten Geschäftskontakt.
Käuferreferenz und Steuerkennungen
BR-DE-15 verlangt die Käuferreferenz (BT-10). Für eine inländische B2B-Steuerrechnung ohne vereinbarte Käuferreferenz erlaubt das BMF -. Tragen Sie bei einem öffentlichen Empfänger die von ihm genannte Routingreferenz ein, häufig eine Leitweg-ID; ein Platzhalter kann an der Empfängerprüfung scheitern.
BR-DE-16 verlangt bei Verwendung der genannten Umsatzsteuerkategorien mindestens die Umsatzsteuer-ID des Verkäufers (BT-31), seine Steuerregistrierungskennung (BT-32) oder die Umsatzsteuer-ID seines Steuervertreters (BT-63).
Elektronische Adressen brauchen ein Schema
Trotz Peppol-Name und -Ursprung setzt die KoSIT-Prüfung für XRechnung 3.0 PEPPOL-EN16931-R020 für jeden XRechnung-Kanal als fatale Regel durch: Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) benötigt eine schemeID. 9930:DE123456789 ist ein Endpunktbeispiel, kein fester XRechnung-Wert. Nutzen Sie die für die Rechnung geltende Verkäuferkennung und das zugehörige Schema.
Letzte Prüfung vor dem Versand
- Bestätigen Sie Empfänger, Übertragungskanal und erforderliches Profil.
- Vergleichen Sie die Quelldaten mit der Rechnung, besonders Steuerkennungen und Summen.
- Erzeugen Sie UBL- oder CII-XML und führen Sie die passende KoSIT-Konfiguration aus.
- Korrigieren Sie die Quelldaten und erzeugen Sie neu. Prüfen Sie unsichere Quelldaten weiterhin manuell.
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