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Spanien VERI*FACTU und Ley Crea y Crece: E-Rechnungsregeln, Fristen und Formate
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Spanien VERI*FACTU und Ley Crea y Crece: E-Rechnungsregeln, Fristen und Formate

2 Min. LesezeitGeprüft: 9. September 2026
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Offizielle Quellen

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Spanien führt zwei miteinander verbundene, aber getrennte Regelungen ein: die verpflichtende B2B-E-Rechnung nach der Ley Crea y Crece und Anforderungen an Rechnungssysteme nach dem VERI*FACTU-Regelwerk.

Die Unterscheidung ist wichtig: Die Ley Crea y Crece regelt den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen und die Meldung ihres Status. VERI*FACTU regelt dagegen die Integrität und Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen, die ein Rechnungssystem erzeugt.

Ley Crea y Crece vs. VERI*FACTU: Die zwei Säulen

  • Ley Crea y Crece: Regelt die verpflichtende B2B-E-Rechnung einschließlich der Angaben zum Rechnungsstatus, etwa zum Zahlungseingang.
  • VERI*FACTU (AEAT): Regelt die Anforderungen an Rechnungssysteme, darunter unveränderbare, verkettete Aufzeichnungen und einen QR-Code. Im Modus VERI*FACTU werden die Aufzeichnungen an die AEAT übermittelt; im Modus NO VERI*FACTU verbleiben sie im System und unterliegen zusätzlichen Kontrollen.

Staffelung der Fristen

  • Unternehmen mit mehr als 8 Mio. € Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr: Die B2B-E-Rechnungspflicht gilt zwölf Monate nach Inkrafttreten der ministeriellen Durchführungsverordnung. Das RD 238/2026 ist seit dem 20. April 2026 in Kraft, setzt die Frist aber noch nicht in Gang.
  • Alle anderen erfassten Unternehmen und Selbstständigen: Die Pflicht gilt 24 Monate nach Inkrafttreten derselben ministeriellen Durchführungsverordnung. Prüfen Sie deren Geltungsbeginn, bevor Sie Ihren Stichtag berechnen.
  • VERI*FACTU-Anforderungen an Rechnungssysteme: Körperschaftsteuerpflichtige müssen ihre Systeme ab 1. Januar 2027 angepasst haben, die übrigen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ab 1. Juli 2027. VERI*FACTU und NO VERI*FACTU sind dabei zwei zulässige Betriebsarten.

Offizielle Quellen

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