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E-Rechnungspflicht 2027: Wer muss ab Januar E-Rechnungen senden?

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Deutsch

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026 für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 gilt das grundsätzlich für alle – mit festen Ausnahmen.

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Transkript

Der gesprochene Text des Videos, nach Kapiteln.

0:00Ab 2027 reicht PDF nicht mehr

Ab dem ersten Januar 2027 reicht für viele Unternehmen eine PDF-Rechnung nicht mehr aus. In diesem Video sehen Sie, wer betroffen ist und was Sie bis dahin tun sollten.

0:15Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine PDF per E-Mail. Sie enthält die Rechnungsdaten in einem festen, maschinenlesbaren Format. In Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD. Die Software des Empfängers kann die Daten direkt übernehmen, ohne abzutippen.

0:35Drei Stufen: 2025, 2027, 2028

Die Pflicht kommt in drei Stufen. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen größere Unternehmen sie auch ausstellen. Ab 2028 gilt das grundsätzlich für alle.

0:54Die 800.000-€-Grenze

Wer muss 2027 schon starten? Entscheidend ist Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026. Liegt er über 800.000 Euro, müssen Sie ab Januar 2027 für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen. Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen.

1:16Ausnahmen

Es gibt feste Ausnahmen. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und viele steuerfreie Umsätze sind ausgenommen. Empfangen können muss trotzdem jedes Unternehmen.

1:35Übergangsregel 2027

Liegt Ihr Umsatz 2026 bei 800.000 Euro oder darunter, dürfen Sie 2027 übergangsweise noch andere Rechnungen ausstellen. Ab 2028 endet diese Übergangszeit.

1:52Vier Schritte für jetzt

Was sollten Sie jetzt tun? Erstens: Schätzen Sie Ihren Umsatz 2026. Zweitens: Testen Sie, ob Sie E-Rechnungen lesen können. Drittens: Klären Sie mit Ihren wichtigsten Kunden Format und Zustellweg. Und viertens: Erstellen und prüfen Sie vor dem Stichtag eine Testrechnung.

2:14PDF in E-Rechnung umwandeln

Erzeugt Ihre Software nur PDF-Rechnungen, müssen Sie sie dafür nicht ersetzen. Mit Invoice-Converter laden Sie die PDF hoch, prüfen die erkannten Daten und erhalten eine validierte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei. Testen geht ohne Konto, bis 6 PDF-Seiten pro Umwandlung, Anhänge eingeschlossen. Der Download braucht ein Konto und einen Credit oder ein Abo. Dieses Video ist keine Steuerberatung. Den Leitfaden finden Sie in der Beschreibung.