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E-Rechnungspflicht 2027/2028: Zeitplan, 800.000-€-Schwelle und Formatregeln
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E-Rechnungspflicht 2027/2028: Zeitplan, 800.000-€-Schwelle und Formatregeln

3 Min. LesezeitGeprüft: 14. Juli 2026
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Offizielle Quellen

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Deutschlands B2B-E-Rechnungspflicht: Zeitplan, Schwellenwerte und konforme Formate

Deutschland setzt einen schrittweisen Ansatz zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung um. Nach Jahren der B2G-Anforderungen erstreckt sich die Pflicht nun auf alle Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen. Dieser Leitfaden erklärt den Zeitplan und was Ihr Unternehmen tun muss, um die Anforderungen zu erfüllen.

Wichtige Fristen

  • 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (Aktiv)
  • 1. Januar 2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen
  • 1. Januar 2028: Alle nicht ausgenommenen inländischen B2B-Rechnungsaussteller müssen E-Rechnungen ausstellen

Das Wachstumschancengesetz

Deutschlands E-Rechnungspflicht stammt aus dem Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG n. F.), das die Steuerverwaltung modernisiert und Umsatzsteuerbetrug durch strukturierte elektronische Rechnungsstellung reduziert.

Detaillierte Zeitleiste

Phase 1: Empfangsfähigkeit (1. Januar 2025) - Aktiv

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen in EN 16931-konformen Formaten (XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X) zu empfangen. E-Rechnungen von Lieferanten dürfen nicht abgelehnt werden.

Phase 2: Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz (1. Januar 2027)

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 € E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen.

Phase 3: Allgemeine Pflicht (1. Januar 2028)

Ab dem 1. Januar 2028 enden die Übergangsfristen. Die E-Rechnung wird zum verbindlichen Standard für alle B2B-Rechnungsaussteller in Deutschland.

Checkliste für den 800.000-€-Schwellenwert 2027

Gemäß § 27 Abs. 38 UStG bemisst sich die 800.000-€-Grenze nach dem Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) des vorangegangenen Kalenderjahres (2026).

Quartals-Aktionsplan zur Vorbereitung auf 2027

  • Q1 (Umsatzprüfung & Audit): Ermittlung des Gesamtumsatzes 2026 (§ 19 Abs. 3 UStG). Feststellung, ob die 800.000-€-Schwelle überschritten wird.
  • Q2 (Eingangsprozesse & Archivierung): Sicherstellung der technischen Empfangsfähigkeit im Rechnungseingang und GoBD-konforme E-Rechungsarchivierung.
  • Q3 (ERP & Umwandlungs-Prozesse): Anpassung der Fakturierungssoftware oder Einbindung eines Konverters (PDF zu ZUGFeRD / XRechnung).
  • Q4 (Testphase & Partner-Onboarding): Durchführung von Testläufen und Validierung aller Pflichtfelder (BT-Felder) mit Schlüsselkunden.

Akzeptierte E-Rechnungsformate in Deutschland

FormatTypEinsatzbereich
XRechnungReines XMLB2G, automatische Verarbeitung
ZUGFeRD 2.xHybrid PDF/XMLB2B, visuelle PDF + maschinenlesbare XML
Factur-XHybrid PDF/XMLInternational (baugleich mit ZUGFeRD)

Wichtig: Reine PDF-Dateien per E-Mail erfüllen die Anforderungen an eine E-Rechnung NICHT.

Ausnahme- und Übergangsregeln

Kleinunternehmer müssen trotzdem E-Rechnungen empfangen können. Umsätze von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) unterliegen spezifischen Leitlinien. Diese Übergangsregelung ist getrennt von Sonderausnahmen.

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