E-Rechnung in Deutschland: Referenz
Fristen, Sonderfälle und Anschlusswege. Wenn Sie noch entscheiden, welches Format Sie brauchen, beginnen Sie auf der Startseite.
Sonderfälle
Keine Extra-Generatoren. Die Kacheln öffnen die XRechnung-Erfassung mit Typ 381/384 oder der passenden Steuerkategorie. Review bleibt nötig.
Gutschrift (381)
UNTDID 1001 Code 381. Beträge bleiben positiv; der Typ kennzeichnet die Gutschrift.
Gutschrift anlegenKorrektur (384)
UNTDID 1001 Code 384 für eine korrigierte Rechnung mit Bezug zur Ursprungsrechnung.
Korrektur anlegenReverse Charge (AE)
Steuerkategorie AE, 0 % USt, VATEX-EU-AE. Wir übermitteln die Datei nicht an den Empfänger.
Mit Reverse Charge startenPrüfhinweise zu SteuerkategorienKleinunternehmer (§ 19)
Kategorie E plus gesetzlicher Hinweistext. Empfangspflicht ja, Ausstellungspflicht ausgenommen (BMF-FAQ).
Als Kleinunternehmer anlegen
CII nach UBL / Peppol BIS
UBL und CII sind die zwei EN-16931-Syntaxen. Peppol BIS nutzt UBL. Wir erzeugen und prüfen die Datei — wir sind kein Peppol-Access-Point und senden nicht an ZRE, OZG-RE, Peppol oder Chorus.
CII ↔ UBL öffnenDATEV-Pfad
Kein DATEV-Konnektor. Üblicher Weg: Beleg-PDF hochladen, prüfen, visuelles Layout mit ZUGFeRD behalten.
DATEV-PDF hochladen
Das exportierte Belegbild in den Konverter legen — nicht nur die Buchungsansicht.
DATEV-PDF hochladenPrüfen
XRechnung gegen KoSIT/BR-DE, ZUGFeRD gegen CII plus PDF/A-3. Leitweg-ID gehört in BuyerReference.
XML im Validator prüfenLayout behalten
ZUGFeRD erhält das visuelle PDF. Das Hybrid-PDF kann zurück in den Belegbilderservice.
PDF zu ZUGFeRD
DATEV-ExportleitfadenWeitere ExportleitfädenLexwareSAP Business One
Wir sind kein DATEV-Partner und bieten keinen nativen DATEV-Konnektor.
E-Rechnungspflicht in Deutschland
Empfang gilt bereits. Die Ausstellungspflicht kommt in Stufen. Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung.
1.1.2025
Empfangspflicht
Inländische Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach.
bis 31.12.2026
Übergangsfrist für den Versand
Aussteller dürfen in diesem Zeitraum statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung verwenden. Papier bleibt erlaubt; andere elektronische Formate brauchen die Zustimmung des Empfängers.
1.1.2027
Versandpflicht über 800.000 €
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss inländische B2B-Rechnungen in der Regel als E-Rechnung ausstellen.
1.1.2028
Übrige betroffene Unternehmen
Nach Ende der verlängerten Übergangsfrist gilt die Ausstellungspflicht für die übrigen inländischen B2B-Fälle im Anwendungsbereich.
Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, bleiben aber von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
Datenschutz und AVV
Rechnungsdateien werden vorübergehend verarbeitet. Bei fehlgeschlagenen Review- oder Download-Abläufen können Diagnosepakete bis zu 14 Tage gespeichert werden; ein dauerhaftes Rechnungsarchiv gibt es nicht. Kundenrechnungen werden nicht für Modelltraining verwendet. Primäre Infrastruktur in Frankfurt (Deutschland); Unterauftragsverarbeiter in der EU/EWR, Drittländer nur mit SCC.