# E-Rechnungspflicht 2027/2028: Zeitplan, 800.000-€-Schwelle und Formatregeln

- Date: 2026-01-19
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Deutschlands B2B-E-Rechnungspflicht: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 über 800.000 €, allgemeine Pflicht ab 2028. Inklusive 800k-Schwellenwert-Checkliste.

## Artikelüberblick

        Dieser Artikel erklärt E-Rechnungspflicht 2027/2028: Zeitplan, 800.000-€-Schwelle und Formatregeln als praktische Referenz für die europäische E-Rechnung. Er definiert das Thema verständlich, ordnet es in den Compliance-Kontext ein und verbindet die Erklärung mit Formaten wie XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, UBL und CII.

              ## Deutschlands B2B-E-Rechnungspflicht: Zeitplan, Schwellenwerte und konforme Formate

              Deutschland setzt einen schrittweisen Ansatz zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung um. Nach Jahren der B2G-Anforderungen erstreckt sich die Pflicht nun auf alle Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen. Dieser Leitfaden erklärt den Zeitplan und was Ihr Unternehmen tun muss, um die Anforderungen zu erfüllen.

                ### Wichtige Fristen

                
                  - **1. Januar 2025:** Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen **empfangen** können (Aktiv)

                  - **1. Januar 2027:** Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen **ausstellen**

                  - **1. Januar 2028:** Alle nicht ausgenommenen inländischen B2B-Rechnungsaussteller müssen E-Rechnungen ausstellen

                
              

              ### Das Wachstumschancengesetz

              Deutschlands E-Rechnungspflicht stammt aus dem **Wachstumschancengesetz** (§ 14 UStG n. F.), das die Steuerverwaltung modernisiert und Umsatzsteuerbetrug durch strukturierte elektronische Rechnungsstellung reduziert.

### Detaillierte Zeitleiste

              #### Phase 1: Empfangsfähigkeit (1. Januar 2025) - Aktiv

              Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen in EN 16931-konformen Formaten (XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X) zu empfangen. E-Rechnungen von Lieferanten dürfen nicht abgelehnt werden.

#### Phase 2: Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz (1. Januar 2027)

              Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als **800.000 €** E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen.

#### Phase 3: Allgemeine Pflicht (1. Januar 2028)

              Ab dem 1. Januar 2028 enden die Übergangsfristen. Die E-Rechnung wird zum verbindlichen Standard für alle B2B-Rechnungsaussteller in Deutschland.

### Checkliste für den 800.000-€-Schwellenwert 2027

              Gemäß § 27 Abs. 38 UStG bemisst sich die **800.000-€-Grenze** nach dem Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) des vorangegangenen Kalenderjahres (2026).

                #### Quartals-Aktionsplan zur Vorbereitung auf 2027

                
                  - **Q1 (Umsatzprüfung & Audit):** Ermittlung des Gesamtumsatzes 2026 (§ 19 Abs. 3 UStG). Feststellung, ob die 800.000-€-Schwelle überschritten wird.

                  - **Q2 (Eingangsprozesse & Archivierung):** Sicherstellung der technischen Empfangsfähigkeit im Rechnungseingang und GoBD-konforme E-Rechungsarchivierung.

                  - **Q3 (ERP & Umwandlungs-Prozesse):** Anpassung der Fakturierungssoftware oder Einbindung eines Konverters (PDF zu ZUGFeRD / XRechnung).

                  - **Q4 (Testphase & Partner-Onboarding):** Durchführung von Testläufen und Validierung aller Pflichtfelder (BT-Felder) mit Schlüsselkunden.

                
              

              ### Akzeptierte E-Rechnungsformate in Deutschland

              
                
                  
                    Format
                    Typ
                    Einsatzbereich
                  
                
                
                  
                    **XRechnung**
                    Reines XML
                    B2G, automatische Verarbeitung
                  
                  
                    **ZUGFeRD 2.x**
                    Hybrid PDF/XML
                    B2B, visuelle PDF + maschinenlesbare XML
                  
                  
                    **Factur-X**
                    Hybrid PDF/XML
                    International (baugleich mit ZUGFeRD)
                  
                
              

              **Wichtig:** Reine PDF-Dateien per E-Mail erfüllen die Anforderungen an eine E-Rechnung NICHT.

### Ausnahme- und Übergangsregeln

              Kleinunternehmer müssen trotzdem E-Rechnungen empfangen können. Umsätze von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) unterliegen spezifischen Leitlinien. Diese Übergangsregelung ist getrennt von Sonderausnahmen.

        ## So nutzt du diesen Leitfaden

        Nutze den Artikel als Ausgangspunkt, bevor du einen Finanz- oder ERP-Prozess änderst: Kläre die anwendbare Länderregel oder Norm, entscheide über das erwartete strukturierte Format, validiere die erzeugte XML-Datei und dokumentiere einen Ausnahmeprozess für Rechnungen mit manueller Prüfung.

## FAQ

### Ab wann ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht?

Die Empfangsfähigkeit gilt seit 1. Januar 2025. Die Ausstellungspflicht gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit Vorjahresumsatz >800.000 € und ab 1. Januar 2028 für alle weiteren Rechnungsaussteller.

### Wie wird die 800.000-€-Grenze berechnet?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG des Kalenderjahres 2026.

## Offizielle Quellen

- [BMF-FAQ zur E-Rechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html)
- [BMF-Schreiben zur E-Rechnungspflicht (15. Oktober 2025)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5)
